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Axel: Vermittlung durch die Polizei

"Axel" ist 16 Jahre alt und kifft eigentlich jedes Wochenende. Mit Kumpels zusammen wird gelegentlich auch in der Woche Cannabis konsumiert. Keine große Sache. Er hat's im Griff und auch noch keinen Ärger deswegen bekommen.

Dann passiert es doch: "Axel"wird von der Polizei erwischt und hat  Haschisch dabei. Nun hat "Axel"eine Anzeige wegen Drogenbesitzes am Hals und wird zur Vernehmung vorgeladen.

In der Vernehmung wird ihm ein FreD-Flyer mit Hinweisen auf das Angebot augehändigt. Der Polizist gibt ihm die Nummer des FreD-Kursleiters für eine erste Kontaktaufnahme.

Aber "Axel"vergisst das Telefonat. Das Abhängen mit den Kumpels ist dann doch wichtiger.

Die eingeschaltete Staatsanwaltschaft weist nun "Axel" an, sich bei FreD zu melden.

Nun wird "Axel" zum Intake-Gespräch mit dem Kursleiter geladen. Das dauert eine Dreiviertelstunde. Darin erkundigt sich der Kursleiter bei "Axel", weshalb er zu FreD "verdonnert" wurde und was er von dem Kurs erwartet. Er informiert ihn auch über weitere inhaltliche Fragen und organisatorische Details.

Dann beginnt der FreD-Kurs: vier Abende à zwei Stunden. Acht weitere Jugendliche sitzen mit in der Runde. Einleitend gibt es zunächst sachliche Informationen über verschiedene Rauschmittel. Dann geht es darum, dass die Jugendlichen von ihren Erfahrungen berichten. Es wird ergründet, ob - und warum - sie den eigenen Konsum als problematisch ansehen und ob sie ihn reduzieren möchten. Dazu werden praktische Tipps zusammengetragen.

Der Kurs besteht aus Gesprächen, Übungen, Wissensspielen und Reflexionen. Der Kursleiter versucht den Teilnehmenden aufzuzeigen, wie sie ihre Situation verbessern können.

"Axel" hat an dem kompletten Kurs teilgenommen und bekommt dies durch die FreD-Organisation bescheinigt. Diese Bescheinigung wird auch nach Absprache an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Das Verfahren gegen "Axel" wird nun eingestellt.